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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma DIGITAL COLORS Berlin, Douglas & Douglas GbR
I.
Allgemeines
§
1 Allgemeinverbindlichkeit
Aufträge an DIGITAL COLORS Berlin, Douglas & Douglas GbR,
werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) ausgeführt. Maßgeblich
ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragschlusses gültige Fassung.
§
2 Schriftformerfordernis
Jegliche
Abweichung von diesen AGB bedarf der rechtsverbindlichen
schriftlichen Bestätigung.
§
3 Unwirksamkeit fremder AGB
Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
– insbesondere „Einkaufsbedingungen“ oder
„Lieferbedingungen“ des Auftraggebers –
werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil. Eines
ausdrücklichen Widerspruchs gegen solche fremden AGB bedarf es
nicht.
II.
Auskünfte
§
4 Art der Auskunft
Auskünfte
im Sinne dieser AGB sind technische Beschreibungen und Ratschläge
in Schrift und Bild, egal ob öffentlich zugänglich oder persönlich
erteilt, ebenso wie mündliche und fernmündliche Beantwortung von
Anfragen aller Art.
§
5 Haftungsausschluss
Auskünfte
durch DIGITAL COLORS erfolgen
nach bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Eine
Haftung seitens DIGITAL COLORS für erteilte Auskünfte besteht
nicht.
III.
Angebote
§
6 Art des Angebots
Angebote
im Sinne dieser AGB sind alle Beschreibungen der Produkte und
Dienstleistungen, die DIGITAL COLORS für Dritte in deren Auftrag
herstellt bzw. ausführt und die in Form individueller schriftlicher
Preis- und Leistungsbeschreibung an einen bestimmten Empfänger auf
dessen Anfrage übermittelt werden. Die genannten Preise enthalten
keine Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung,
Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
§
7 Angebote an mehrere Empfänger
Angebote
im Sinne dieser AGB sind auch diejenigen, die in Form von
Werbeaussendungen (Katalogen, Preislisten, Mailings), in Presse,
Funk und Fernsehen oder in elektronischer Form (per E-Mail oder im
Internet) veröffentlicht und an eine Vielzahl von Empfängern
gerichtet sind
§ 8 Ausschluss der Zusicherung von Eigenschaften
Vertragsgegenstand ist stets die Ware wie sie in der
Auftragsbestätigung – oder in deren Ermangelung im Angebot –
durch DIGITAL COLORS beschrieben ist. Andere oder weitergehende
Eigenschaften und Merkmale oder ein darüber hinausgehender
Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von
DIGITAL COLORS ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die in
öffentlichen Angeboten gemäß § 7 gemachten Angaben -
insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige
Leistungen - sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen
keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden
schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§
9 Auftragsdaten als
Angebotsgrundlage
Die
in individuellen Angeboten gemäß § 6 genannten Preise und
Bedingungen beziehen sich nur auf
die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten.
§
10 Angebotsfrist
Ist
das Angebot von DIGITAL COLORS mit einer Frist versehen – das gilt
auch für einen ausdrücklich benannten Zeitraum im Rahmen von
Sonderaktionen – müssen Druckauftrag und Druckunterlagen,
insbesondere die Druckdaten, spätestens
am letzten Tag der im Angebot genannten Frist bei DIGITAL COLORS
eingegangen sein.
§
11 Vorbehalt von Änderungen
Angebote
sind freibleibend; sie binden DIGITAL COLORS nicht.
Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit ohne vorherige
Ankündigung geändert werden.
§
12 Offenkundiger Irrtum
Offenkundiger
Irrtum bindet DIGITAL COLORS in keinem Falle.
IV.
Auftragserteilung und Auftragsannahme
§
13 Bindung an den Auftrag
Aufträge
im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge des Auftraggebers für
den Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB. Sie können
schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail, mündlich oder fernmündlich erteilt werden.
§
14 Auftrag durch Übersendung
der Druckunterlagen
Die
Übersendung der Druckunterlagen in jeglicher Form – insbesondere
durch elektronische Übermittlung oder auf Datenträgern – gilt
als Auftrag, wenn der Wille erkennbar ist, dass nach diesen Daten
Drucksachen in einer bestimmten Quantität und Qualität hergestellt
werden sollen. Hat der Auftraggeber keine weiteren Angaben gemacht,
so gilt in diesem Falle der bei DIGITAL COLORS übliche Preis sowie
der nächste in der Produktionsplanung realisierbare
Fertigstellungstermin als Auftragsbestandteil.
§
15 Annahme des Auftrags
Der
Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei DIGITAL COLORS
eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt die
Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn der mit
der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.
§
16 Annahme des Auftrags ohne Annahmeerklärung
Mit
der Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber im Sinne von §
151 BGB auf eine Erklärung von DIGITAL COLORS über die Annahme
seines Auftrages. Für den Fall der Unwirksamkeit dieses Verzichts
gilt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung durch DIGITAL
COLORS per Post, Fax oder E-Mail beim Auftraggeber als geschlossen.
§
17 Auftragsbestätigung als
neues Angebot
Weicht
die Auftragsbestätigung von DIGITAL COLORS vom Auftrag in
wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot. In diesem
Falle gilt die Genehmigung dieser Auftragsbestätigung durch gleich
lautende Erklärung des Auftraggebers als Annahme des Angebots, mit
der der Vertrag geschlossen ist.
§
18 Vertragsschluss durch
Annahme von Lieferung oder Leistung
Der
Vertrag zwischen DIGITAL COLORS und dem Auftraggeber gilt spätestens
mit Annahme der von DIGITAL COLORS gelieferten Ware oder der von
DIGITAL COLORS erbrachten Dienstleistung durch den Auftraggeber oder
den von ihm benannten Dritten als zustande gekommen.
§
19 Rücktritt vom Vertrag durch DIGITAL COLORS
DIGITAL
COLORS ist nicht
verpflichtet Aufträge auszuführen, mit denen gegen
Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte eines Dritten verletzt
werden und hat in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
V.
Haftung des Auftraggebers
§
20 Gesamtschuldnerische
Haftung der Auftraggeber
Der
oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle
Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von
DIGITAL COLORS fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen
Kosten.
§
21 Besteller und Empfänger
als Auftraggeber
Bei
Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als
Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder
ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere
Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten
Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als
Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert
der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des
Lieferungsempfängers hierfür vorliegt.
§ 22 Besteller und
Rechnungsempfänger als Auftraggeber
Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter - egal ob im eigenen oder
fremden Namen - gelten Besteller und Rechnungsempfänger
gemeinschaftlich als Auftraggeber. Die Änderung einer bereits
fakturierten Rechnung auf einen anderen Rechnungsempfänger auf
Wunsch des Auftraggebers bedeutet den stillschweigenden
Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im Sinne des oben
genannten. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der
Auftraggeber gleichzeitig, dass das Einverständnis des neuen
Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
VI.
Prüfausdrucke
§
23 Ausdruck von Druckdaten
Der
Auftraggeber hat bei Druckaufträgen die Pflicht, den Druckdaten
deren Ausdruck auf Papier beizufügen. Maßgeblich für die
Pflichten von DIGITAL COLORS, die sich aus der Kenntnis dieses
Ausdrucks ergeben, ist dessen Qualität zum Zeitpunkt des Zugangs
bei DIGITAL COLORS. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der
Ausdruck per Fax übermittelt wird. Hier gilt als Zeitpunkt des
Zugangs der Ausdruck des Faxes auf dem bei DIGITAL COLORS hierfür
verwendeten Empfangsgerät und als Qualität diejenige, die bei
einem Gerät dieser Art und Güte üblich ist.
§
24 Verzicht auf den Ausdruck von Druckdaten
Verzichtet
der Auftraggeber auf die Übersendung eines Ausdrucks auf Papier
gem. § 23 und ergibt sich in Folge dessen eine Ergebnis, das vom
Auftraggeber so nicht beabsichtigt war, wird DIGITAL COLORS von
allen eventuell sich daraus ergebenen Regressansprüchen
freigestellt.
§
25 Unverbindlichkeit von Prüfausdrucken
Ausdrucke
des Auftraggebers oder andere von ihm zur Verfügung gestellte
Muster dienen lediglich der Prüfung der Druckdaten, haben jedoch für
den Druck durch DIGITAL COLORS keinerlei Verbindlichkeit. Prüfausdrucke
werden nur als standverbindlich anerkannt, wenn sie von DIGITAL
COLORS erstellt wurden. Der Auftraggeber kann von DIGITAL COLORS
gegen besondere Vergütung die Erstellung eines Proofs verlangen.
Eine Farbverbindlichkeit von Mustern – auch den bei DIGITAL COLORS
erzeugten Proofs – ist technisch bedingt ausgeschlossen.
§
26 Proof als
Druckmuster
Der
Auftraggeber kann von DIGITAL COLORS gegen besondere Vergütung die
Herstellung seiner Drucksachen nach einem von DIGITAL COLORS
erstellten Proof verlangen. In diesen Fällen ist das Proof in den
durch die gegenüber dem
Auflagendruck unterschiedliche Beschaffenheit von Gerät und
Bedruckstoff bedingten Toleranzgrenzen verbindliche Vorlage für das
Druckergebnis. Lässt sich ein dem Proof entsprechendes
Druckergebnis beim Auflagendruck nicht erzielen, so wird der
Auftraggeber durch DIGITAL COLORS unverzüglich hiervon
unterrichtet.
§
27 Druck in Sammelformen
Beim
gemeinsamen Druck eines Auftrages mit Drucksachen anderer
Auftraggeber in einer Druckform (Sammelform) ist eine Berücksichtigung
von Druckmustern grundsätzlich ausgeschlossen. Der Druck erfolgt in
diesen Fällen immer nach der vom
Forschungsinstitut der grafischen Industrie (FOGRA) gemeinsam mit
dem Bundesverband für Druck und Medien (bvdm) entwickelten und in
DIN ISO 12647 festgelegten Standardisierung für den Offsetdruck mit
Prozessfarben.
§
28 Verbindlichkeit von Maschinenandrucken
In
den Grenzen des jeweils aktuellen Standes der Drucktechnik
verbindlich sind nur die von DIGITAL COLORS hergestellten Andrucke
eines Auftrages, die auf der für den Druck der gesamten Auflage
bestimmten Druckmaschine hergestellt werden. Der Auftraggeber kann
von DIGITAL COLORS gegen besondere Vergütung die Erstellung eines
Maschinenandrucks verlangen. In diesem Falle hat er das vertretbare
Recht auf Anwesenheit beim Maschinenandruck.
VII.
Druckfreigabe
§ 29 Imprimatur
Die Druckfreigabe (Imprimatur) gilt grundsätzlich schon mit der Übersendung
der Druckdaten als erteilt. Ist DIGITAL COLORS mit der Herstellung
eines Proofs oder eines Maschinenandrucks beauftragt, so gilt die
Imprimatur als erteilt, wenn der Auftraggeber ihr nach Kenntnisnahme
des Proofs oder des Maschinenandrucks nicht unverzüglich
widerspricht. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw.
Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um
Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden
Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das
gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des
Auftraggebers.
VIII.
Besondere Vergütungen
§ 30 Vergütung bei Änderung
des Auftrags
Nach Auftragsannahme durch DIGITAL COLORS veranlasste Änderungen
werden einschließlich des etwaigen dadurch verursachten
Maschinenstillstands berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten
auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen
geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden, ebenso wie
jedwede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten, insbesondere des
Rechnungsempfängers, der Lieferanschrift, der Versandart oder des
Zahlungsweges. Zusätzlich zur regelmäßigen Vergütung wird in
diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro je Änderung
berechnet.
§ 31 Vergütung von
Vorarbeiten
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge,
Proofs, Änderung angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche
Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
Gleiches gilt für elektronische Datenübermittlungen.
§ 32 Vergütung von
Vorarbeiten ohne Auftrag
DIGITAL COLORS ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt,
notwendige Vorarbeiten – insbesondere Arbeiten an den Druckdaten –
ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbständig auszuführen, wenn
dies in dessen wirtschaftlichem Interesse liegt oder der Einhaltung
des Fertigstellungstermins des Auftrages dient. Solche Arbeiten werden
nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem
Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn v.H. der vereinbarten Vergütung
für den Auftrag übersteigen, holt DIGITAL COLORS für den Teil der
Mehrkosten, der zehn v.H., mindestens aber 25,00 Euro, übersteigt,
vorab die Zustimmung des Auftraggebers ein.
§
33 Vergütung bei Vertragsrücktritt
Kommt es zum Vertragsrücktritt durch DIGITAL COLORS aus wichtigem
Grunde oder genehmigt DIGITAL COLORS den Vertragsrücktritt des
Auftraggebers auf dessen Wunsch, so steht
DIGITAL COLORS Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu.
Wenigstens sind die von DIGITAL COLORS ab Auftragsannahme bereits
erbrachten Leistungen zu vergüten. Gleiches gilt für die nicht oder
nicht rechtzeitig erfolgte Lieferung der Druckdaten durch den
Auftraggeber (No-Show). Zusätzlich zur regelmäßigen Vergütung wird
in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro
berechnet.
§
34 Versandkosten
Verpackung,
Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind DIGITAL
COLORS zu ersetzen bzw. zu vergüten.
IX.
Grundsätze der Auftragsausführung
§
35 Handelsbrauch
Im
kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie
(z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten,
Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten
Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag
erteilt wurde.
§
36 Haftung des Auftraggebers für die Druckdaten
DIGITAL
COLORS führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten
Druckdaten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die
Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs-
oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von DIGITAL COLORS
zu verantworten sind.
§ 37 Ausschluss der Prüfungspflicht
Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen
von ihm eingeschalteten Dritten - dies gilt auch für Datenträger und
übertragene Daten - unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens
DIGITAL COLORS. Dies gilt nicht für offensichtliche Mängel an den
Zulieferungen, insbesondere nicht für Druckdaten, die nicht lesbar
oder nicht verarbeitungsfähig sind.
§
38 Datensicherheit
Bei
Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem
neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für
Computerviren einzusetzen.
§
39 Datensicherung
Die
Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. DIGITAL COLORS ist
berechtigt, aber nicht verpflichtet Kopien anzufertigen.
X.
Vorauszahlung
§
40 Vorauszahlung
Bei
allen Aufträgen kann vor ihrer Annahme Vorauszahlung oder
Sicherstellung durch Bankbürgschaft verlangt werden.
§ 41 Zahlungsanspruch nach
Auftragsannahme
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach
Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann DIGITAL
COLORS auch nachträglich Vorauszahlung verlangen, noch nicht
ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die weitere Arbeit einstellen.
Diese Rechte stehen DIGITAL COLORS auch zu, wenn der Auftraggeber sich
mit der Bezahlung anderer Rechnungen an DIGITAL COLORS in Verzug
befindet.
XI.
Fertigstellungstermine
§
42 Unverbindlichkeit geplanter Fertigstellungstermine
Die
im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die
Auftragsfertigstellung bzw. Lieferung entsprechen dem jeweiligen
Planungsstand. Sie sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine
unverbindlich.
§
43 Ausschluss von Schadenersatz
Schadenersatzansprüche
des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung verbindlicher
Termine durch DIGITAL COLORS sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei
denn, der Auftraggeber hat diese schriftlich unter Setzung einer
weiteren angemessenen Frist angedroht.
§
44 Frist zur Leistung oder Nacherfüllung
Bei
Nichteinhaltung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins ist
DIGITAL COLORS eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung
zu setzen. Diese Frist endet frühestens mit dem dritten Werktag nach
Ablauf des ursprünglich geplanten Fertigstellungs- /
Lieferungstermins. Geht die Weiterverarbeitung oder -veredelung der
Ware über bloßes Schneiden und Falzen von Drucksachen hinaus, so
sind mindestens drei weitere Werktage hinzuzurechnen.
§
45 Frist bei regelmäßig
wiederkehrenden Terminen
Handelt
es sich bei dem nicht eingehaltenen Fertigstellungs- /
Lieferungstermin um einen in kalendarischen Abständen wiederkehrenden
und in öffentlichen Angeboten gemäß § 7 beworbenen Termin, der die
Herstellung eines bestimmten Druck-Produkts in Sammelformen bündelt,
so gilt die Fertigstellung zum nächsten veröffentlichten regelmäßigen
Termin als genügend, wenn dieser nicht mehr als zwei Wochen nach dem
nicht eingehaltenen Fertigstellungstermin liegt. Hängt bei
unterschiedlich hohen Entgelten für das Produkt die Höhe des
Entgelts von der Einhaltung eines bestimmten Fertigstellungstermins
ab, so richtet sich das vom Auftraggeber geschuldete Entgelt nach dem
tatsächlich verwirklichten und nicht nach dem voraussichtlichen
Fertigstellungstermin.
§
46 Rücktritt
vom Vertrag b
ei Nichteinhaltung der Frist
Nach
fruchtlosem Ablauf der zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzten
Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, jedoch darf
DIGITAL COLORS die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten
und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen.
§ 47 Fixtermine
Fixtermine für die Auftragsfertigstellung im Sinne von § 361 BGB
gelten grundsätzlich ab Werk und sind nur gültig, wenn sie von
DIGITAL COLORS schriftlich als Fixtermin („verbindlicher Termin“)
bestätigt werden. Die Vereinbarung von Fixterminen kommt nur mit
einem angemessenen Aufschlag von mindestens 10 v.H. auf den
Angebotspreis wirksam zustande.
§
48 Rechtsfolgen der
Nichteinhaltung von Fixterminen
Die
Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt den Auftraggeber zum
sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Auftrag, jedoch darf DIGITAL
COLORS die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und
bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen. Zusätzlich
haftet DIGITAL COLORS für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem
Dritten durch die Nichteinhaltung des Fixtermins entstehen, bis zur Höhe
des Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
§ 49 Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder
unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen und nicht von DIGITAL COLORS zu
vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche
Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein-
oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung
des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen
jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen - gleichgültig ob diese
Ereignisse bei DIGITAL COLORS, deren Lieferanten oder Unterlieferanten
eintreten) berechtigen DIGITAL COLORS, die Lieferung bzw. Leistung um
die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz
oder teilweise zurückzutreten. Eine Kündigung durch den Auftraggeber
ist in diesen Fällen frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben
beschriebenen Betriebsstörung möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein
weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Eine Haftung durch DIGITAL
COLORS ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§
50 Verzug des Auftraggebers
Die
Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich
der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in
Verzug befindet. Verspätete Datenanlieferung berechtigt DIGITAL
COLORS darüber hinaus zum Vertragsrücktritt unter
Schadenersatzpflicht des Auftraggebers.
XII.
Versand
§
51 Gefahrenübergang beim Versand
Soll
die Ware ausgeliefert oder vom Auftraggeber eingebrachte Gegenstände
in dessen Auftrag zurückgesandt werden, geht die Gefahr auf den
Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende
Person übergeben worden ist.
§ 52 Haftungsausschluss für
den Frachtführer
Mit dem Versand beauftragt DIGITAL COLORS unter Beachtung der
gebotenen Sorgfalt auf eigene Rechnung, jedoch im Namen und auf Gefahr
des Auftraggebers dritte Unternehmen (Frachtführer), für deren Tätigkeit
jegliche Haftung durch DIGITAL COLORS ausgeschlossen ist. Dies gilt
insbesondere für die mit dem Auftraggeber vereinbarten
Auslieferungstermine, es sei denn DIGITAL COLORS hätte grobe Fahrlässigkeit
zu vertreten.
§
53 Versicherung des Frachtführers
Für
den Versand gelten die jeweiligen Speditionsbedingungen des Frachtführers.
Das Versandgut ist dabei unabhängig von seinem tatsächlichen Wert
nur in üblichem Umfang zu dem jeweils geringsten versicherbaren Wert
versichert. Zusätzliche Versicherungen und höhere Versicherungssummen
werden durch DIGITAL COLORS nur auf schriftlichen Wunsch des
Auftraggebers abgeschlossen und gehen zu dessen Lasten.
§ 54 Abtretung der Ansprüche
gegen den Frachtführer
Etwaige Regressansprüche gegen das mit Auslieferung bzw. Versand
beauftragte Unternehmen, egal aus welchem Grunde, tritt der
Auftraggeber hierdurch vorsorglich und treuhänderisch an DIGITAL
COLORS ab. DIGITAL COLORS nimmt die Abtretung hierdurch an und wird
diese Ansprüche nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher
Sorgfalt verfolgen und dem Auftraggeber im Falle der Verwirklichung
solcher Ansprüche die jeweils eingebrachten Beträge gutschreiben.
XIII.
Annahme und Rechnungslegung
§
55 Holschuld des Auftraggebers
Für
die von DIGITAL COLORS hergestellten Waren und erbrachten Leistungen
gilt die Holschuld des Auftraggebers.
§
56 Bedeutung der Rechnung
Die
Rechnung wird spätestens unter dem Tag der Fertigstellung der von
DIGITAL COLORS hergestellten Waren und erbrachten Leistungen
ausgestellt. Sie setzt den Auftraggeber ab Fertigstellung in
Annahmeverzug.
§
57 Genehmigung und Änderung der
Abrechnung
Die
Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums. DIGITAL
COLORS kann gegebenenfalls bis spätestens vier Monate nach
Fertigstellung der Ware oder Leistung eine neue, berichtigte Rechnung
erteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung auch vom
Auftraggeber als genehmigt, es sei denn sie wird zuvor unter Angabe
der Beanstandungen bei DIGITAL COLORS gerügt, wobei diese Frist nicht
die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb
der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen berührt. Für spätere
Rechnungsänderungen, die aus steuerrechtlichen Gründen von DIGITAL
COLORS nicht verweigert werden können, hat der Auftraggeber DIGITAL
COLORS die Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Änderung der
Rechnung entstehen.
§
58 Annahmeverzug
Für
die Dauer des Annahmeverzuges des Auftraggebers oder des von ihm
benannten Empfängers der Lieferung ist DIGITAL COLORS berechtigt, die
Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers
einzulagern. DIGITAL COLORS kann sich hierzu auch eines Lagerhalters
bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie die durch
Annahmeverweigerung bei Auslieferung ggf. entstehenden zusätzlichen
Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind DIGITAL
COLORS zu erstatten.
XIV.
Eigentumsvorbehalt
§
59 Voraussetzung des
Eigentumsvorbehalts
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
DIGITAL COLORS. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Geschäftsbetrieb
des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen
Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von DIGITAL
COLORS gegen den Auftraggeber Eigentum von DIGITAL COLORS bleibt.
§ 60 Weiterveräußerung
trotz Eigentumsvorbehalts
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen
aus der Weiterveräußerung hierdurch an DIGITAL COLORS ab. DIGITAL
COLORS nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des
Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der
abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für
DIGITAL COLORS bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um
mehr als 20 v.H., so ist DIGITAL COLORS auf Verlangen des
Auftraggebers oder eines durch die Überbesicherung beeinträchtigten
Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl
verpflichtet.
§ 61 Vorbehaltseigentum
Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter
stehender Waren ist DIGITAL COLORS als Hersteller gemäß § 950 BGB
anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an
den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt,
ist DIGITAL COLORS auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene
Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
XV.
Zahlung
§
62 Zahlungsverzug
Die
Zahlung hat unverzüglich nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch
zu dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin ohne jeden Abzug zu
erfolgen. Entscheidend für die Einhaltung
des gesetzten Zahlungstermins ist die Verbuchung auf dem Konto von
DIGITAL COLORS. Der Auftraggeber kommt automatisch nach vierzehn Tagen
nach Fertigstellung der Ware oder Leistung durch DIGITAL COLORS in
Zahlungsverzug.
§
63 Verzugsschaden
Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung gegenüber DIGITAL
COLORS in Verzug, so beträgt der Verzugszinssatz fünf
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB, es sei denn DIGITAL
COLORS hat seine Leistung für den Geschäftsbetrieb des
Auftraggebers erbracht. In diesem Falle beträgt der Verzugszins acht
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weist DIGITAL
COLORS nach, dass durch den Verzug ein höherer Schaden
entstanden ist – insbesondere weil DIGITAL
COLORS selbst bei einer deutschen Bank Kredit nehmen musste –
so steht DIGITAL COLORS die
Geltendmachung des höheren Schadens zu. Im übrigen wird pro
Zahlungserinnerung ein Betrag von 5,00 EUR fällig.
§
64 Schecks und Kreditkarten
Schecks
und Kreditkarten werden nur zahlungshalber - nicht erfüllungshalber -
angenommen. Die mit der Scheck- bzw. Kreditkartenzahlung für DIGITAL
COLORS verbundenen Fremdkosten trägt der Auftraggeber
gesamtschuldnerisch mit dem Scheckaussteller oder Kreditkarteninhaber.
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schecks oder
Kreditkartenlastschriften dem bezogenen Bankinstitut vorgelegt, von
diesem aber nicht bezahlt werden. In diesem Falle ist grundsätzlich
eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro fällig, wobei der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt. Die nachträgliche
Sperre eines Schecks oder einer Kreditkarte, gilt, wenn zuvor durch
ihre Hingabe die Inbesitznahme der bestellten Waren und Leistungen
bewirkt wurde, als schwerwiegender Vertragsverstoß und löst unabhängig
von der Geltendmachung des oben genannten Schadens eine
Konventionalstrafe in Höhe des Betrages aus, über den der Scheck
bzw. die Kreditkartenlastschrift ausgestellt wurde.
§
65 Aufrechnungsverbot
Der
Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
ausüben.
XVI.
Reklamation und Gewährleistung bei Mängeln
§
66 Gewährleistungsausschluss für
Druckdaten
DIGITAL
COLORS druckt ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten
Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit und übernimmt daher
keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser
Druckdaten beruhen. Eine Gewährleistung durch DIGITAL COLORS entfällt
insbesondere in allen Fällen, in denen die Beschaffenheit der
Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung von den Grundsätzen
abweichen, die von DIGITAL COLORS im Internet in stets aktueller Form
veröffentlicht sind oder schriftlich bei DIGITAL COLORS angefordert
werden können, namentlich für Druckdaten des RGB-Farbraums,
Druckdaten, die CMYK-Farbprofile beinhalten, Druckdaten mit zu
geringer Auflösung sowie Druckdaten mit fehlenden, defekten bzw.
nicht eingebetteten Schriften.
§
67 Gewährleistungsausschluss
bei fehlendem Prüfausdruck
Hat
der Auftraggeber - mit Ausnahme der in §§ 24, 27 bezeichneten Fälle
- keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch
keinen durch DIGITAL COLORS erstellten Proof oder Andruck abgenommen,
so ist DIGITAL COLORS von jeglicher Haftung frei. Reklamationen werden
in diesem Falle grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn sie
beziehen sich auf Mängel, für die das Fehlen des Ausdrucks, Proofs
oder Andrucks ohne jede Bedeutung ist.
§
68 Gewährleistung in besonderen
Fällen
DIGITAL
COLORS übernimmt Gewährleistung für Mängel, die auf der
Beschaffenheit der Druckdaten beruhen, in all den Fällen, in denen
diese Druckdaten im Rahmen des Auftrages von DIGITAL COLORS selbst
erstellt wurden oder in denen DIGITAL COLORS selbst oder auf Wunsch
des Auftraggebers dessen Druckdaten verändert hat oder in denen die
mangelnde Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten
offensichtlich ist. Darüber hinaus übernimmt DIGITAL COLORS auch
dann die Gewährleistung, wenn die mangelnde Eignung der vom
Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten durch Nichtwissen des
Auftraggebers entschuldigt ist – nicht jedoch, wenn der Auftraggeber
fahrlässig die von DIGITAL COLORS zum Zeitpunkt der Auftragserteilung
sowohl im Internet wie auch in schriftlicher Form veröffentlichten
Grundsätze für die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer
Erstellung missachtet hat.
§
69 Prüfpflicht des
Auftraggebers bei Empfang der Ware
Der
Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie
der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem
Falle unverzüglich zu prüfen.
§
70 Reklamationsfrist
Beanstandungen
wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von drei Werktagen
nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind
innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.
§
71 Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr-
oder Minderlieferungen bis zu 10 v.H. der bestellten Auflage gelten
nicht als Mangel und sind hinzunehmen, wobei jede Vertragspartei die
Berechnung der tatsächlich gelieferten Menge verlangen kann. Bei
Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich
der Prozentsatz auf 20 v.H., unter 2.000 kg auf 15 v.H.
§
72 Geringfügige Abweichung vom
Vertrag
Geringfügige
und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichungen vom
Vertrag ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können
nicht beanstandet werden.
§
73 Sachmängel eines Teils der
Lieferung
Mängel
eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den
Auftraggeber ohne Interesse ist.
§ 74 Reklamation des eingesetzten Materials
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials
haftet DIGITAL COLORS nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen
den jeweiligen Lieferanten. DIGITAL COLORS kann sich durch Abtretung
dieser Ansprüche an den Auftraggeber von dieser Haftung befreien und
haftet in diesem Falle wie ein Bürge, falls die Ansprüche gegen den
Lieferanten nicht durchsetzbar sind.
§ 75 Nacherfüllung bei
Sachmängeln
Bei berechtigten Beanstandungen gewährt DIGITAL COLORS nach Wahl
des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der
Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so
ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.
§
76 Rückgabe reklamierter Waren
Voraussetzung
für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe der
reklamierten Waren an DIGITAL COLORS. Die Kosten der Rücklieferung trägt
DIGITAL COLORS bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten
der Lieferung. Die Nichtrückgabe der reklamierten Ware - egal aus
welchem Grunde - zieht den Verlust sämtlicher Rechte des
Auftraggebers aus der Reklamation nach sich. Wird nur ein Teil der
gelieferten Werke und Waren zurückgegeben (Teilauflage), so geht der
Auftraggeber seiner Rechte aus der Reklamation nur für den nicht zurückgegebenen
Teil verlustig und hat die von DIGITAL COLORS fakturierte Vergütung für
diesen Teil ohne Abzug zu zahlen.
§
77 Frist für Nachbesserung oder
Ersatzlieferung bei Drucksachen
Für
Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht DIGITAL COLORS eine
angemessene Frist zur Verfügung. Die Frist endet frühestens mit dem
vierten Werktag nach dem Tag des Eingangs der zurückgegebenen
reklamierten Ware bei DIGITAL COLORS. Geht die Weiterverarbeitung oder
-veredelung der Ware über bloßes Schneiden und Falzen hinaus, so ist
für jede Verarbeitungs- oder Veredelungsmaßnahme wenigstens ein
Werktag hinzuzurechnen.
§
78 Rücktritt vom Vertrag bei
Sachmängeln
Im
Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder
Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von
Schadenersatz und Minderung vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten,
wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich
angedroht hat.
XVII.
Haftung
§
79 Haftungsbeschränkung auf die
Höhe des Auftragswertes
DIGITAL
COLORS haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich
ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund
gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden
gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die
dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel des Waren/der
Lieferung oder durch von DIGITAL COLORS grob fahrlässig verschuldete
Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich
auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
§
80 Leichte Fahrlässigkeit
Schadenersatzansprüche
gleich welcher Art gegenüber DIGITAL COLORS, ihren gesetzlichen
Vertretern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, sind, wenn sie
lediglich auf nur leichter Fahrlässigkeit und nicht auf der
Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung beruhen,
ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – gleich aus welchem
Rechtsgrund – bleibt davon unberührt. Darüber hinaus sind hiervon
Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels nicht erfasst, wenn dieser
von DIGITAL COLORS arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Der in Satz 1 aufgeführte
Haftungsausschluss erstreckt sich zudem nicht auf Ansprüche aus dem
deutschen Produkthaftungsgesetz.
§
81 Klageausschlussfrist
Werden
Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von
vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch DIGITAL COLORS
klageweise geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist
ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren
eingeleitet wurde.
XVIII.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
§
82 Copyright
An
kreativen Leistungen, die von DIGITAL COLORS erbracht wurden,
insbesondere an von DIGITAL COLORS entwickelten grafischen Entwürfen,
Bild- und Textmarken, Layouts etc., behält DIGITAL COLORS alle
Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten
nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am
geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung.
Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt
übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des
vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des
Dritten über.
§
83 Haftung des Auftraggebers für Verletzung der Rechte Dritter
Der
Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines
Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt
werden. Der Auftraggeber stellt DIGITAL COLORS hiermit von allen Ansprüchen
Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
XIX.
Eingebrachte Sachen
§
84 Eingebrachte Sachen
Von
Dritten eingebrachte oder übersandte Sachen, insbesondere Vorlagen,
Daten und Datenträger, werden im Rahmen der Auftragsanbahnung ebenso
wie zur Auftragsdurchführung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und
verwahrt. Eine Haftung durch DIGITAL COLORS für Beschädigung oder
Verlust ist jedoch ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird oder DIGITAL COLORS ein Verschulden aus
grober Fahrlässigkeit trifft.
§
85 Archivierungsauftrag
Vom
Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen werden nur nach
schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den
Zeitpunkt der Fertigstellung (Auftragsabschluss) hinaus archiviert.
Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies der Auftraggeber
selbst zu besorgen. Eine Haftung durch DIGITAL COLORS für Beschädigung
oder Verlust ist auch bei Archivierung ausgeschlossen, wenn es nicht
ausdrücklich anders vereinbart wird oder DIGITAL COLORS ein
Verschulden durch grobe Fahrlässigkeit trifft.
§ 86 Datenwiederherstellung
Die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und
Vorbereitung für das weitere Handling, insbesondere ihre Bearbeitung
oder ihren Versand durch DIGITAL COLORS (Recovern) wird für jeden
archivierten Druckauftrag mit der in der Preisliste veröffentlichten
Pauschale berechnet.
§ 87 Rücksendung
eingebrachter Sachen
Die Sendung/Rücksendung von Daten oder anderen Auftragsunterlagen
an den Auftraggeber oder einen Dritten wird für jeden Auftrag mit der
in der Preisliste veröffentlichten Pauschale zuzüglich der von
DIGITAL COLORS nach Wahl des Auftraggebers verauslagten Entgelte für
Fracht- und Kurierkosten berechnet.
XX.
Datenschutz
§
88 Speicherung personenbezogener
Daten
Die
im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur
Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei DIGITAL COLORS in
elektronischer Form gespeichert. DIGITAL COLORS ist berechtigt, die
Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche
Auszüge daraus anzufertigen.
§
89 Weitergabe von Daten
DIGITAL
COLORS ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung
gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden
Datenschutzbestimmungen an Dritte – insbesondere Kreditinstitute,
Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen – weiterzugeben,
soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter
Interessen von DIGITAL COLORS dient. Eine Weitergabe erfolgt auch im
jeweils notwendigen Umfang an Vertragsunternehmen, die mit der
Auftragsdurchführung betraut sind, und an Büroorganisationsunternehmen,
die für DIGITAL COLORS mit der Aussendung und Entgegennahme von Post,
mit Aufgaben der Marktforschung und mit
Telekommunikationsdienstleistungen beauftragt sind.
§
90 Löschung von Daten
DIGITAL
COLORS löscht personenbezogene Daten auf schriftlichen Antrag des
Berechtigten. Die Löschung findet unverzüglich nach Eingang des
Antrages bei DIGITAL COLORS statt. Im Falle von Daten, die im Rahmen
der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch
gespeichert sind, findet die Löschung unverzüglich nach Ablauf der
durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt.
XXI.
Schlussbestimmungen
§
91 Erfüllungsort
Erfüllungsort
für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht
gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, Berlin.
§
92 Gerichtsstand
Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist Berlin. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber eine natürliche
Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher).
§
93 Anwendung deutschen Rechts
Auf
das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht
ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§
94 Geltung für Verbraucher
Sofern
diese AGB Bestimmungen enthalten, die unter Kaufleuten rechtlich
wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber gesetzlich
ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich
vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
wobei eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen
ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt,
aber gesetzlich zulässig ist.
§
95 Salvatorische Klausel
Durch
etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen
der Unwirksamkeit dieser AGB gilt, dass eine unwirksame Bestimmung
stets durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der
unwirksamen am nächsten kommt, aber wirksam ist.
Stand:
01-01-2003
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